Um wirtschaftlich rentabel zu arbeiten und konkurrenzfähig zu sein gilt es, mit den vorhandenen Kapazitäten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren jeweiligen Arbeitszeitvolumen ein möglichst hohes Maß an effektiv zu erbringender Arbeitszeit zu erreichen. So bietet zum Beispiel die Einführung von Jahresarbeitskonten gegenüber dem herkömmlichen Wochenstundenmodell den Vorteil, teure „Überstunden“ auf der einen und nicht minder kostspielige Phasen des „Personalüberhangs“ auf der anderen Seite zu verringern. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Fähigkeit und Bereitschaft, sich im Bereich der Arbeitszeitgestaltung von herkömmlichen Denkmustern und traditionellen Regelungen und Besitzständen zu lösen. Unterstützend können hierzu moderne Formen der Lohngestaltung eingesetzt werden.
Unter optimaler Gestaltung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten sowie der Einführung einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung werden grundsätzlich zwei Hauptziele verfolgt:
Bei der Beratung und Umsetzung werden neben den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen auch die tarif- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Die Beratung erfolgt ausschließlich in enger Abstimmung mit Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Die Kombination von Arbeitszeit- und Lohngestaltung führt zu einer leistungsgerechteren und betrieblich optimierten Umgehensweise mit den wichtigen Ressourcen „Arbeitszeit“ und „Vergütung“ und eröffnet zudem neue Wege in der Personal- und Qualitätsentwicklung.