Es gibt immer noch viele Mitarbeiter in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die die Individuelle Hilfeplanung als „Pflichtaufgabe“ und „von Oben“ verordnet ansehen.
Dabei eignet sie sich in hervorragender Weise, den berühmten „roten Faden“ für die Leistungsplanung, -erbringung und -kontrolle in Einrichtungen der Eingliederungshilfe darzustellen. Damit ist sie nicht nur als interne Maßnahme zur Qualitätssicherung zu sehen, um der Forderung des Gesetzgebers zu entsprechen, Regelungen zu treffen, die eine Überprüfung der Qualität der Leistungen ermöglichen. Es geht vielmer darum, ein systematisches und klar strukturiertes Vorgehen zu entwickeln und zu nutzen, um die Leistungen einer Einrichtung mit dem Bedarf des einzelnen Menschen mit Behinderung aufeinander abzustimmen. Und dies unabhängig davon, ob von Hilfe-, Förder- oder Teilhabeplanung die Rede ist. In der Art der Ausgestaltung des Verfahrens der Individuellen Hilfeplanung lassen sich Haltung und „Kundenorientierung“ eines Trägers, einzelner Einrichtungen, einzelner Teams und einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen.
In den letzten 15 bis 20 Jahren sind bundesweit und in Abhängigkeit der Zielgruppen unterschiedlichste Verfahren entwickelt und erprobt worden, die insbesondere auf die Erhebung des Hilfebedarfs und die Bildung von Hilfeempfängergruppen abzielen. Vielfach existieren in Einrichtungen unterschiedliche Verfahren, die parallel angewandt werden: hier die Hilfebedarfsfeststellung zur Einstufung der Menschen mit Behinderung in Hilfeempfängergruppen nach den Forderungen der Kostenträger – daneben dann ein Verfahren zur Individuellen Hilfe-, Förder- oder Teilhabeplanung.
In meinem Beratungsansatz orientiere ich mich an der pragmatischen Zielsetzung, die Individuelle Hilfeplanung als den Kernprozess zu etablieren, durch den die Menschen mit Behinderung die Leistungen erhalten, die ihrem individuellen Hilfebedarf entsprechen. Dabei ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst, dass sie nur das leisten können, was im Rahmen der kostenträgerseits gewährten Leistungsentgelte und der hiermit finanzierbaren Arbeitszeiten möglich ist. Sie sollen durch die Ausgestaltung des Verfahrens der Individuellen Hilfeplanung und der dabei eingesetzten Instrumente also in die Lage versetzt werden, dass sie die eingesetzten Mitarbeiterressourcen über alle zu Betreuenden „bedarfsgerecht“ und mitarbeiterübergreifend „belastungsgerecht“ verteilen.
Das Schema bzw. die „Architektur“ dieses Strukturmodells ist in der folgenden Abbildung dargestellt.